Der Zeitraum der Stichtagsflexibilisierung ist bis einschließlich 30. Juni des Folgejahres erweitert. Kinder, die in diesem Zeitraum das sechste Lebensjahr vollenden, können von ihren Eltern – ohne bürokratische Hürden – zur Schule angemeldet werden und erhalten damit den Status eines schulpflichtigen Kindes. Die jüngsten Kinder sind dann bei der Einschulung 5 Jahre und 3 Monate alt. Voraussetzung jedoch ist die Schulfähigkeit des Kindes, die vom Schulleiter – ggf. unter Beiziehung eines pädagogisch-psychologischen Gutachtens und eines Gutachtens des Gesundheitsamtes – festgestellt wird.

Schulanmeldung Schuljahr Stichtag Stichtagsflexibilisierung
2020 2020/2021 31. August … vom 01. September bis 30. Juni des Folgejahres
2021 2021/2022 31. Juli … vom 01. August bis 30. Juni des Folgejahres
2022 2022/2023 30. Juni … vom 01. Juli bis 30. Juni des Folgejahres

Der Schulbeginn orientiert sich verstärkt an den individuellen Voraussetzungen des einzelnen Kindes. Durch entsprechende Fördermaßnahmen sollen in der Schule sowohl lernschwächere Kinder als auch die höher und hochbegabten Kinder entsprechend gefördert werden.

Schulanfang heißt aber auch, dass die Klassenstufen 1 und 2 eine Einheit bilden, so dass es z.B. keine Versetzung nach Klasse 2 gibt und dass in den letzten Jahren zahlreiche neue Elemente des Lehrens und Lernens hinzugekommen sind. Hinzu kommt nach dem ersten Halbjahr der Klasse 2 ein ausführliches Elterngespräch anstelle eines schriftlichen Schulberichts.

Dem individuellen Können und Wissen-Wollen der Kinder versucht der Unterricht von heute zu antworten mit Wahlfreiheiten, mit dem Zutrauen in eigenständiges Lernen, mit geöffneten Lernangeboten, die Neugierverhalten und Entdeckerdrang anregen sollen. Hierzu gehört auch, dass es heute nahezu selbstverständlich ist, in den Klassenzimmern der Schulanfänger eine Medienecke mit multimediafähigen PCs, Tablets sowie Dokumentenkameras und Beamern in allen Klassen zu haben.